Ermäßigungen und Förderungen
AK-Leistungskarte
Inhaber einer AK-Leistungskarte erhalten eine 10%ige Ermäßigung (bis max. € 90,-) der Kursgebühr. Der Beitrag ist beim jeweiligen Kurs mit „AK-Preis“ angeführt.
Bei Fragen zur AK-Leistungskarte klicken Sie auf:
- http://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/mitgliedschaft/akleistungskarten/AK_Leistungskarte.html
oder rufen Sie bitte Tel. (050) 6906-2197 DW.
AK-Bildungsbonus
Alle Arbeiterkammer-Mitglieder erhalten eine Förderung im Wert von € 150,- für Sprach-, EDV- und ausgewählte Kurse zur Persönlichkeitsbildung und zur Work-Life-Balance. Die förderbaren Kurse sind mit dem "AK-Logo" gekennzeichnet.
Mit dem AK-Bildungsbonus erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses – zusätzlich zur 10%igen Ermäßigung mit der AK-Leistungskarte - 40% des Kurspreises bis max. 150 € pro Kursjahr rückerstattet. Der AK-Bildungsbonus ist von 1. September bis 31. August gültig.
Neu ist seit Dezember 2022 die (in der Regel digitale) Abwicklung des Antrages durch die Teilnehmenden selbst.
Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über einen direkten Link, den die Teilnehmenden mit ihrer Kurseinladung / Rechnung erhalten. Dies ist schon vor Kursbeginn möglich. Somit liegt der Antrag bereits bei der AK auf und die Auszahlung des Bonus erfolgt nach Erfüllung der Fördervoraussetzungen automatisch. Es sind keine weiteren Bestätigungen notwendig.
Ebenso ist eine Antragstellung nach Kursende über die AK-Homepage möglich. Dazu müssen die Teilnehmenden im Nachhinein die Zahlungs- und Teilnahmebestätigung für den Kurs hochladen.
Für jene Teilnehmenden, welche keine Möglichkeit zur Onlineabwicklung haben, besteht auf Wunsch die Möglichkeit der Antragstellung in Papierform per Post. Dazu müssen Zahlungs- und Teilnahmebestätigung sowie der Antrag durch die Teilnehmenden per Post bei der AK eingereicht werden.
Nähere Informationen finden Sie unter:
- https://ooe.arbeiterkammer.at/AK_Bildungsbonus
oder in der AK-Bildungsabteilung, Tel. (050) 6906-2633, bildungsbonus@akooe.at
VHS Familienvorteil
Gemeinsam mehr Spaß im Kurs!
- Im Rahmen des 30 % Familienvorteils der Volkshochschule Oberösterreich bezahlt ein Familienmitglied den vollen Kurspreis und jedes weitere erhält eine Ermäßigung um 30 %, wenn sie gemeinsam denselben Kurs besuchen.
- Familienmitglied = Familienangehörige:r oder Lebenspartner:in im gemeinsamen Haushalt
- Gefördert wird das gesamte Kursangebot der Volkshochschule Oberösterreich, so ferne in der Kursbeschreibung nicht explizit auf eine Ausnahme hingewiesen wird.
Ebenso ausgenommen sind Deutsch-Integrations-Kurse (DIK) und Minikurse.
Diese Kurse unterliegen anderen Fördermodellen und werden daher bereits ermäßigt angeboten.
- Besondere Regelung für Kinderkurse:
Bei zeitgleicher Anmeldung von Geschwistern wird der Familienvorteil auch für gleiche Kurse in verschiedenen Altersgruppen bzw. bei Lernferien in unterschiedlichen Lernfächern gewährt.
- Anmeldungen für den Familienvorteil über die Homepage bzw. mit der Anmeldekarte im Kursprogramm sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Anmeldungen bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Nebenstelle der Volkshochschule Oberösterreich.
Der 30 % Familienvorteil der Volkshochschule Oberösterreich gilt nicht für die Volkshochschulen der Magistrate Linz und Wels.
Bildungskonto
Förderungen für Arbeitnehmer:innen durch das Land OÖ
Was wird gefördert?
Berufsorientierte Weiterbildungs- oder Persönlichkeitsbildungsmaßnahmen (d.h. sie vermitteln Qualifikationen, die im Berufsleben unmittelbar zur Anwendung gelangen).
Hobbykurse aller Art werden nicht gefördert.
Die genauen Förderungsrichtlinien, Antragsformular zum Download und Online-Antrag finden Sie unter:
Elternbildungsgutschein des Landes OÖ
Die Elternbildungsgutscheine des Landes OÖ sind bei ausgewiesenen Veranstaltungen der VHSOÖ einlösbar.
Für die Einlösung ist eine Anmeldung zur Veranstaltung bei der VHSOÖ notwendig.
Weitere Infos zur Familienkarte und den Elternbildungsgutscheinen erhalten Sie unter: https://www.familienkarte.at/de/elternbildung/onlineservice/willkommen-beim-online-service-3.html
Bildungskarenz
Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld ermöglichen es Beschäftigten, ihr Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 12 Monaten zu unterbrechen (ohne es zu lösen) und sich in dieser Zeit voll und ganz auf eine Aus- und Weiterbildung zu konzentrieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Teilnahme an (z. B. Sprach-) Kursen der VHS Oberösterreich als Weiterbildung anerkannt werden, ausgenommen sind Hobby- und Freizeitkurse.
Nähere Infos bei Ihrem zuständigen AMS und bei der Arbeiterkammer:
Gesundheitshunderter der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Einzelne Kurse können mit dem SVS-Gesundheitshunderter gefördert werden. Bitte informieren Sie sich über die geltenden Voraussetzungen, förderbaren Themen und Programme sowie Antragstellung auf www.svs.at.
Gewerkschaftsmitglieder
Informieren Sie sich bei Ihrer Fachgewerkschaft, ob und für welche Kurse Sie Zuschüsse erhalten.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Viele berufliche Fortbildungen können im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Im Internet finden Sie Informationen dazu unter:
- https://www.bmf.gv.at/steuern oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.